Dachwartung
Das Dach ist das von der Witterung am stärksten beanspruchte Gebäudeteil. Da es nicht im direkten Blickfeld des Hauseigentümers liegt, wird es häufig in Wartung und Pflege vernachlässigt. Besonders ärgerlich ist, wenn dann eine kleine undichte Stelle zu einem großen und teuren Schaden führt, der bei rechtzeitigen Pflegemaßnahmen vermieden worden wäre.
Außerdem schützt eine regelmäßige Dachwartung Hauseigentümer und Verwalter vor möglichen Schadensersatzansprüchen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es bei Stürmen zu einer Schadensersatzpflicht des Hauseigentümers oder des Verwalters für solche Schäden kommen, die durch herabfallende Dachteile entstehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Hauseigentümer bzw. der Verwalter sich nicht durch Vorlage eine Beweises für eine ausgeführte Dachwartung entlasten können.
Dies bedeutet, dass ein Hauseigentümer oder Verwalter, der die Wartungspflicht vernachlässigt, persönlich zur Kasse gebeten werden kann, wenn sich bei einem Sturm Teile des Daches lösen und Dritte bzw. deren Eigentum geschädigt werden.
Vor einem solchen Risiko können Sie sich mit einem Dach-Wartungsvertrag schützen. Wir bieten diese Dienstleistung an. Die Wartungsintervalle sowie der Inhalt des Wartungsvertrages werden zwischen dem Hauseigentümer bzw. dem Verwalter und unser Unternehmen festgelegt.
Mit einem solchen Vertrag beugen Sie möglichen Schäden und Unfällen vor. Außerdem sind die Kosten für eine Dachwartung mit Sicherheit geringer als die Reparatur eines von einem herabfallenden Dachziegel beschädigten Fahrzeuges.
Darüber hinaus werden durch eine regelmäßige Dachwartung bereits kleinere Schäden frühzeitig erkannt. Dies erspart häufig umfangreiche und teure Sanierungsarbeiten.
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